Selbstbestimmung und Entlastung

Der gewünschte Sarg und die Urne, die Grabstätte auf dem Friedhof Ihrer Wahl oder die Musik, die Ihnen wichtig ist: Viele Menschen, insbesondere Alleinstehende, sichern eigenverantwortlich ihre dereinstige Bestattung ab. Nur eine finanzielle Vorsorge garantiert, dass im Falle des eigenen Ablebens Ihre Lieben neben der emotionalen Belastung nicht auch noch eine finanzielle ertragen müssen.

Vorsorge für den eigenen Todesfall bedeutet:

  • Bestattungswünsche rechtzeitig festlegen
  • finanziell vorsorgen
  • alles Notwendige vorher regeln
  • eigene Verantwortung tragen
  • Entlastung Ihrer Familie

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns!

Mit der Bestattungsvorsorge legen Sie Ihre letzten Wünsche verbindlich fest. Änderungen und weitere Wünsche können während der Vertragslaufzeit berücksichtigt werden.

Bestattungsvorsorge bei müller bestattungen – Ablauf

In einer persönlichen Beratung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer dereinstigen Bestattung und beraten Sie hinsichtlich der finanziellen Absicherung.

Innerhalb der Bestattungsvorsorge wird alles sorgfältig dokumentiert und in unserem Haus sicher hinterlegt: von der ausgewählten Bestattungsform über die Abläufe der Trauerfeier bis hin zur Grabstätte auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof.

Der Gesprächstermin ist übrigens kostenlos und unverbindlich.

Bestattungskosten absichern

Mit der Finanzierung Ihrer eigenen Bestattungskosten im Voraus sorgen Sie außerdem für eine große Entlastung Ihrer Angehörigen im Trauerfall.

Als sichere Anlage gilt die Einlage auf ein Treuhandkonto.

Unsere große Anzahl an Treuhandkonten, die gegebenenfalls verzinst werden, befindet sich bei der renommierten Kaltenkirchener Bank eG, Niederlassung Vereinigte VR Bank eG.

Patientenverfügung

Vorgesorgt im Krankheitsfall

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) selbst erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Konkret beinhaltet eine Patientenverfügung somit in der Regel individuelle Wünsche, Wertvorstellungen und vor allem Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Diese können – in der Regel für konkrete medizinische Situationen – eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Im Internet gibt es allgemeine Downloads zum Ausfüllen. Sie sollten jedoch diese Unterlagen möglichst konkret und genau um Ihre Vorstellungen ergänzen, damit Sie und Ihre Angehörigen sicher sein können, dass es später keine Fehlinterpretationen gibt.


Eine professionelle Beratung mit dem Arzt des Vertrauens oder ggf. mit einem Rechtsanwalt ist oft hilfreich, um im Ernstfall Missverständnissen vorzubeugen.

www.bmjv.de

Testament & Erbfragen

Selbstbestimmt das Erbe regeln

Ein Testament ist für den Fall notwendig, wenn das Vermögen nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden soll. Es regelt verbindlich den Nachlass und damit verbundene spezielle Wünsche des Verstorbenen.

Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden. Außerdem muss es den vollen Namenszug, den Ort und das Datum enthalten.

Im Internet erhalten Sie nützliche Tipps und Hilfestellungen. Oft ist jedoch eine Beratung seitens eines Anwalts oder Notars erforderlich, um mögliche Unklarheiten später auszuschließen.

www.bmjv.de

Hinweis:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.